Familienforschung
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Anna Göldi, als Hexe hingerichtet am 13.6.1782 |
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In der letzten Zeit ist die Geschichte der Anna Göldi vielfach in der Presse erschienen. Es gibt neue Literatur, neue Erkenntnisse und eine Rehabilitierung von Anna Göldi. Inhaltsverzeichnis: 1.
Hörspiel 1. Vor gut 30 Jahren wurde auch ein spannendes Hörspiel inszeniert: "Interessantes,
bewegendes Dialekthörspiel in 5 Teilen aufgenommen vom Radio Zürich
1976. Es handelt vom dramatischen Schicksal der unglücklichen Magd
Anna Göldi im Hause von Dr. Johann Jakob Tschudi in Glarus, die
als "Letzte Hexe" im Juni 1782 in Glarus hingerichtet wurde. 2.
Steckbrief aus der NZZ von 1782 (Uebersetzung): Anna Göldin, aus der Gemeind Sennwald, der Landvogthey hohen Sar und Forstek zugehörig, Zürchergebiets, ohngefähr 40. Jahr alt, dicker und grosser Leibsstatur, vollkommnen und rothlechten Angesichts, schwarzer Haaren und Augbraunen, hat graue etwas ungesunde Augen, welche meistens rothlecht aussehen, ihr Anschauen ist niedergeschlagen, und redet ihre Sennwälder Aussprach, tragt eine modenfarbne Jüppen, eine blaue und eine gestrichelte Schos, darunter eine blaue Schlingen- oder Schnäbeli-Gestalt, ein Damastenen grauen Tschopen, weis castorin Strümpf, ein schwarze Kappen, darunter ein weisses Häubli, und tragt ein schwarzes Seidenbettli. Datum,
den 25. Jenner St. v. 1782. "In der Folge wurde Anna Göldi gefasst, nach Glarus überführt, daselbst gütlich und peinlich (mit Folter) verhört, zum Tode verurteilt und am 13. Juni 1782 auf dem Richtplatz in den Ygruben enthauptet. Anstelle des damaligen Richtplatzes befindet sich heute ein Parkplatz, der östlich des Sonnenhügels (des ehemaligen Galgenhügels) im von der Buchholzstrasse und der von der Ygrubenstrasse heraufführenden Verbindungsstrasse gebildeten Dreieck liegt." 3. Familienblatt: Tschudi Johann Jakob Tschudi
Johann Jakob, Dr. med. Eltern: 4. Natürlich bin ich mit Anna Miggeli auch noch verwandt: Verwandtschaftsbeziehung: (2)
PN=29921: Tschudi, Anna Maria *11.03.1773 +29.12.1810 Gemeinsamer
Vorfahre: 5.
Nachkommenschaft der Tschudi Familie: In der 5. Generation sind die untenaufgeführten 23 Familien mit den Namen Trümpy, Oertli, Jenny, Spälti, Feldmann und Freuler enthalten. Aus der 6. Generation sind mir 24 Familien bekannt. Zusätzliche weitere Namen: Brunner, Schlittler, Kubly und Müller. Aus der 7. Generation kenne ich 27 Familien. Die weiteren Namen: Auer, Heer und Landolt. Die 8. Generation enthält Personen, welche zwischen 1922 und 1965 geboren sind. Ruch, Fischli und Michel sind die zusätzlichen Namen. In der 9. Generation zähle ich 24 Kinder, alle geboren zwischen 1952 und 1995. Es kann also mit Fug und Recht behauptet und bewiesen werden, dass viele direkte Nachfahren von Tschudi/Elmer heute unter uns leben. Nicht weniger als 16 bekannte Glarnernamen kommen in der direkten Nachkommenschaft vor. 5.1
Trümpy Emilie (Tochter von 4.1) 5.2
Trümpy Anna Maria (Tochter von 4.2) 5.3
Trümpy Fridolin, Fabrikant (Sohn von 4.2) 5.4
Trümpy Ida (Tochter von 4.2) 5.5
Trümpy Emma (Tochter von 4.3) 5.6
Oertli Louis Bartholome, Deputy Sheriff und Farmer (Sohn von
4.4) 5.7
Oertli Esther Ellen (Tochter von 4.4) 5.8
Oertli David Henry, Ingenieur (Sohn von 4.4) 5.9
Oertli Ulrich Zwingli (Sohn von 4.4) 5.10
Jenny Johann Heinrich, Bierbrauer und Malzmeister (Sohn von
4.5) 5.11
Spälti Jakob, Hauptmann und Fabrikant (Sohn von 4.6) 5.12
Spälti Kaspar, Fabrikant (Sohn von 4.6) 5.13
Freuler Barbara (Tochter von 4.9) 5.14
Freuler Heinrich, Fabrikant (Sohn von 4.9) 5.15
Trümpy Jakob, Schuhmacher (Sohn von 4.10) 5.16
Jenny Anna Katharina, Stücklegerin (Tochter von 4.13) 5.17
Feldmann Franz, Drucker, Landjäger, Giesser (Sohn von
4.14) 5.18
Feldmann Sophia (Tochter von 4.14) 5.19
Feldmann Ferdinanda Rosina, Dienstmagd in Ennenda (Tochter
von 4.14) 5.20
Feldmann Elisabeth, Stickerin (Tochter von 4.14) 5.21
Oertli Jakob, Fabrikant in Sargans (Sohn von 4.15) 5.22
Oertli Margaretha (Tochter von 4.16) 5.23
Jenny Anna Maria (Tochter von 4.18) 6. Wurden zur damaligen Zeit Lehren aus dem Anna Göldi-Prozess gezogen? Glarner Nachrichten/Südostschweiz vom 29.07.1998, Seite 3: Stecknadelspeiender Knabe aus Netstal Eine Parallele zum Anna -Göldin-Hexenprozess in Glarus-Netstal aus dem Jahre 1789 von German Studer Sieben Jahre nach dem berühmten Anna Göldin-Fall wurde eine weitere "Hexe" im Glarnerland wörtlich in den Tod getrieben. Die der Hexerei verdächtigte und in Gewahrsam genommene Elsbeth Bösch aus Glarus warf sich aus dem Fenster des Rathauses und starb infolge ihrer schweren Verletzungen. Bekanntlich wurde am 18. Juni 1782 in Glarus die Anna Göldin aus Sennwald als Hexe durch das Schwert hingerichtet. Der Urteilsspruch ist im Protokoll des "Evangelisch Obrigkeitliches Rathsbuch" aufgezeichnet. Die Anna Göldin wurde beschuldigt, als Dienstmädchen der Familie Dr. med. Johann Jakob Tschudi-Elmer in Glarus das achteinhalbjährige Töchterchen "Annamiggeli" verhext zu haben, so dass es unter "gichtischer" Zuckungen und Hustenanfällen" kleine und grosse Stecknadeln, Haften, Eisendrahtstücke und Nägel ausstiess. Das Todesurteil und seine Zusammenhänge wurden hauptsächlich in Deutschland durch die Presse bekannt und zogen grosse Kritik über das rückständige Glarnerland in einem Zeitalter der beginnende Aufklärung nach sich. Wenn man aber glaubt, der Hexenwahn sei dadurch im Volk erloschen, so irrt man sich. Nur wenige Jahre nachher, nämlich 1789, kam ein ähnlicher Hexenprozess in Glarus auf die Bühne und endete für die vermeintliche Hexe ebenfalls tragisch. Dr. Jakob Winteler erwähnt ihn kurz im II. Band seines Werkes "Geschichte des Landes Glarus" auf Seite 239. Im alten evangelischen Archiv des Landes Glarus befindet sich ein ansehnlicher Turm von Verhörakten, Beobachtungen und Befunden, und im obgenannten Protokollbuch vom Juni 1787 bis August 1793 kam die Angelegenheit erstmals am 18. Mai 1789 und anschliessend mehrmals im Rat zur Besprechung. ..."speite unter vorgehendem durchdringenden Geschrei" Diesmal ist es der 14jährige Knabe Heinrich Kubli, Sohn des Josten von Netstal, der Anfälle produzierte und als verhext gehalten wurde. Chorrichter Dr. med. Johann Jakob Marti, der mit Begleitern bei den Anfällen des Knaben zugegen war, sagt (in die heutige Schreibweise umgeschrieben), dass der Knabe munter speite. "Dazwischen setzte er sich zu vier verschiedenen Malen nieder, nahm den Kopf zwischen die Hände und speite unter vorgehendem, durchdringendem Geschrei etwas, das man auf den Boden fallen hörte. Dann fand ich auf dem Boden in wenig Speichel liegend das erste Mal eine wie eine Fischerangel gekrümmte "Gufe" (Stecknadel) das zweite Mal ein auseinandergestrecktes, messingenes "Häftli", das dritte Mal die Hälfte von einem in der Mitte entzweigebrochenen Häftli. Man sah einander an und erstaunte darüber in Gegenwart von so viel Augenzeugen eine Begebenheit zu sehen, die vom blossen Erzählenhören so wenige Leute glauben wollten. Endlich durchsuchte Herr Chirurg Hösli die Taschen des Knaben und fand darin unter "Reckholderbeeren" (Wachholderbeeren) und anderen Kleinigkeiten die Hälfte von einem in der Mitte entzweigebochenen "Häftli", welches er betrachtete und wieder zu den anderen Sachen hinlegte. Darauf fragte der Knabe, ob er seine Sachen wieder einpacken dürfe, was man ihm bejahte. Dann speite er zum 4. Mal hinter dem Ofenwinkel wieder die Hälfte von einem in der Mitte entzweigebrochenen Häftli." In Beobachtung genommen und geheilt Man möchte meinen, den beobachtenden Herren sei es nun klar geworden, dass diese Vorkommnisse keine Hexerei waren. Man muss aber bedenken, dass den damaligen Ärzten das Krankheitsbild der Hysterie noch nicht bekannt war. Dieses beschrieb und gab ihm den enstsprechenden Namen erst fast 100 Jahre später Prof. Charcot in Paris. Kritisch traten die beobachtenden Ärzte dennoch den Vorkommnissen gegenüber und beschlossen eine genaue Abklärung. Deshalb wurde der Knabe in das oberste Zimmer des Pfarrhauses gebracht und hier tags und nachts von je einem Wächter beobachtet. Die Prozedur begann am 21. Mai und dauerte bis zum 26. Brachmonat (Juni) 1789. Der Knabe musste morgens ein Glas voll und abends ½ Glas von einem Abführtrunk aus einem Krug einnehmen, zubereitet von Dr. Friedrich Streiff. Das gute Essen und die grosse Beachtung, die die Wächter ihm angedeihen liessen, imponierte dem Knaben, und es traten keine Anfälle mehr auf. Nur einmal lag im Nachthafen eine "Gufe" (Stecknadel) und der Knabe sagte, er habe von deren Abgang nichts verspürt. Es stelle sich heraus, dass der eine der Wächter Stecknadeln an einem Kleide trug. Wie aber eine solche in den Nachthafen kam, blieb ungeklärt. Da keine Anfälle mehr auftraten und der Herr Pfarrer dies Zimmer für Gäste benötigte, so wurde die Beobachtung abgebrochen und der Knabe entlassen.
Der Vater und die ganze Familie des Knaben Heinrich Kubli glaubten von Anfang an an eine Verhexung desselben und suchten nach der Hexe. Verdächtigt wurde die Elsbeth Bösch, 49 -50 Jahre alt, aus dem Toggenburg und wohnhaft in Glarus. Sie fiel besonders auf, weil sie bei einem zufälligen Gang nach Netstal nach dem Haus gefragt hatte in dem der bekannte Bub wohne, der so vieles ausstehen und erleiden müsse. Der Vater des Knaben, der das vernahm, und die anderen Familienangehörigen erhoben Klage und ruhten nicht, bis die Elsbeth Bösch verhaftet und im Rathaus in das sogenannte Schreiberstübli eingesperrt wurde. In ihrer Verzweiflung sprang diese nachts aus dem Fenster und fiel ungefähr 30 Schuh tief (ungefähr 9 -10 Meter) auf die Strasse wo sie schwer verletzt mehrere Stunden liegen blieb.
Elsbeth Bösch wurde zuerst im Henkerstübli und dann im Schreiberstübli gepflegt. Am 3. und 4. Juni setzten sechs Chirurgen und ein Feldscher ihre Unterschrift unter den Untersuchungsbefund des Chirurgen Zweifel. Auch ein Arzt wurde wegen eventuellen inneren Verletzungen zugezogen. Schwer verletzt waren beide Sprunggelenke, besonders das linke, mit schwerer Schwellung und Blutergüssen. Aber auch an den Hüftgelenken klagte die Elsbeth Bösch über Schmerzen. Es muss sich um Knochenbrüche, Bänderreissungen und um Zirkulationsstörungen in Folge der Schwellungen und der Blutgefässschädigungen gehandelt haben. Chirurg Zweifel berichtet am 20. Juni - 17 Tage nach dem Unfall - vom kalten Brand Absterbungen von Zehen am linken Fuss, von Blasen an den Fusssohlen mit stinkendem Ausfluss und von Eiterentfernungen an den Fussgelenken usw. - Mithin ein schweres Krankheitsbild, das ziemlich sicher zum Tode führte. Zu hohe Forderungen Der Tod der Elsbeth Bösch ist zwar in den Protokollen des "Evangelischen Obrigkeitlichen Rathsbuch" nicht mit ausdrücklichen Worten vermerkt, ist aber laut letztem Eintrag vom 11. Januar 1790 anzunehmen, wenn es heisst: "Obgleich Meine Gnädigen Herren und Oberen finden, dass sowohl die Forderungen der Herren Chirurgen als auch die Obwartsweis' bei dem leidigen und unglücklichen Prozess der Elsbeth Bösch in berechneten Kosten übertrieben sind, so haben Hochselbe, um diesen widrigen Handel nicht wieder "arge' zumachen" erkannt, dass diese Kosten-Taxe von den Herren Säckel-meister Zwicky bezahlt werden solle, welche zirka 1900 Gulden beträgt." (Der
Verfasser dieses Artikels war der inzwischen im hohen Alter verstorbene
Dr. med. German Studer, praktischer Arzt in Glarus. Er befasste sich
in seiner Freizeit mit Forschungen unter anderem über Erbkrankheiten
anhand der Genealogie des Landes Glarus sowie allgemeiner Geschichte).
last update:
January 5/2010 |
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